"Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC)" berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) für UKW auf Sportfahrzeugen.
Voraussetzungen und Bedingungen zum SRC Kurs und zur Prüfung:
UBI
An Bord eines jeden Schiffes, das mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet ist, gibt es eine Funkzeugnispflicht für den Skipper. Wer also am Binnenschiffahrtsfunk teilnehmen und eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will, muß ein sog. UBI Sprechfunkzeugnis besitzen. Dieses Zeugnis gilt nur auf Binnenschiffahrtsstraßen und Seeschiffahrtsstraßen binnenwärts der Grenze der Seefahrt. Die TWK-Sportbootschule Krummhörn bietet diese Ausbildung selbstverständlich zu folgenden Voraussetzunge auch an: